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Bauindustrie zum BGH-Urteil vom 11. Mai 2009: Durchbruch für die Bauwirtschaft

Deutschland: • Öffentliche Auftraggeber tragen künftig Verzögerungskosten bei Ausschreibungen • Kosteneinsparungen von bis zu 1 Mrd. Euro jährlich

Dr. Heiko Stiepelmann für Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

„Für die deutsche Bauwirtschaft ist das ein Durchbruch zu einer faireren Verteilung der Risiken im Vergabeverfahren. Jetzt liegt das Vergabeverfahrensrisiko dort, wo es hingehört: nämlich beim öffentlichen Auftraggeber. Mehr noch: Es kann auch nicht mehr einseitig auf den Auftragnehmer abgewälzt werden.“ Mit diesen Worten kommentierte heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 11. Mai 2009, nach der öffentliche Auftraggeber künftig die …

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